Wer qualifiziert sich für die 1. und 2. JBLH?
Die Reform wird ein großer Einschnitt: Zum ersten Mal in der Geschichte wird es in der kommenden Saison eine 1. und 2. Jugendbundesliga in der A-Jugend geben. 20 Mannschaften werden in der 1. JBLH in zwei Zehnerstaffeln antreten und jeweils eine Hin- und Rückrunde ausspielen (18 Spieltage). Die ersten vier Mannschaften aus jeder Staffel ziehen ins Viertelfinale um die Deutsche Meisterschaft ein. In der 2. JBLH gehen ebenfalls 20 Mannschaften in zwei Zehnerstaffeln an den Start.
Ende Oktober beschloss der Bundesrat des Deutschen Handballbundes den Qualifikationsmodus für dieses Übergangsjahr. Die Erst- bis Fünftplatzierten jeder Meisterrunde qualifizieren sich direkt für die 1. JBLH (10), die Dritt- und Viertplatzierten der Pokalrunde starten nächstes Jahr in der 2. JBLH (8).
Die verbleibenden Startplätze werden über ein mehrstufiges System vergeben: In der Qualifikationsrunde 1 treten die Sechs- bis Achtplatzierten der Meisterrunde an sowie die vier Teilnehmer am Final Four der Pokalrunde gegeneinander an. Vier dieser zehn Teams qualifizieren sich für die 1. JBLH.
Die anderen sechs Mannschaften spielen in der Qualifikationsrunde 2 gegen die vier Verlierer der Viertelfinals der Pokalrunde. Komplettiert wird das Teilnehmerfeld durch zwei Teams aus der Finalrunde um die Deutsche Meisterschaft der B-Jugend, deren Verein zu dem Zeitpunkt noch nicht für die 1. JBLH qualifiziert ist. Die zwölf Anwärter kämpfen um die letzten sechs Startplätze in der 1. JBLH; wer sich nicht durchsetzen kann, startet in der 2. JBLH.
In den Qualifikationsrunden 3 und 4 werden die verbleibenden sechs Tickets für die 2. JBLH nach einem festgelegten Schema unter eventuellen weiteren Viertelfinalisten der B-Jugend, vier Vertretern der Oberliga-Bereiche und den Fünft- und Sechsplatzierten der Pokalrunde ausgespielt. „Dieser Modus gilt erst einmal für ein Jahr“, betonte DHB-Vizepräsident Carsten Korte schon vor der Sitzung (hier nachzulesen). „Im Herbst 2024 werden wir dann ein dauerhaftes System für die Qualifikation festlegen.“
Das einmalige Qualifikationssystem zeigt jedoch auf, wie entscheidend der Startplatz in dieser Saison für ambitionierte Vereine war bzw. ist. Wer in diesem Jahr nämlich nicht den Schritt in der Jugendbundesliga schaffte, hat einzig und allein über seine B-Jugend die Chance, sich für die 1. JBLH zu qualifizieren. Ansonsten ist eine Teilnahme an der künftig höchsten deutschen Spielklasse in der Saison 2024/25 nicht möglich.
Wer spielt in den Qualifikationsrunden 3 und 4?
Eine Aufwertung des sportlichen Wettkampfs erfährt die Pokalrunde. Während es im vergangenen Jahr einzig und allein darum ging, Erster oder Zweiter zu werden, um in das Viertelfinale einzuziehen, sind in diesem Jahr auch Plätze Drei und Vier entscheidend. Denn die Dritt- und Viertplatzierten sind wie beschrieben direkt für die 2. JBLH qualifiziert, während sich die Fünft- und Sechsplatzierten in der Qualifikationsrunde 4 noch beweisen müssen, in der sechs Tickets unter zwölf Teams ausgespielt werden.
In der Qualifikationsrunde 4 treffen diese acht Mannschaften, die Fünfter oder Sechster in der Pokalrunde wurden, auf die vier Teams, die sich in Qualifikationsrunde 3 durchgesetzt haben, die mit maximal zwölf Vereinen gespielt wird. Die Teilnehmerzahl der Qualifikationsrunde ist aktuell offen, da unter anderem unklar ist, wie viele der Viertelfinalisten aus der B-Jugend noch einen Startplatz in der 2. JBLH brauchen (und nicht bereits einen Startplatz über das Abschneiden der A-Jugend sicher haben).
Zu den Viertelfinalisten kommen vier Mannschaften, die sich in einer Runde der Oberliga-Bereiche durchgesetzt haben. Gemäß der amtlicher Bekanntmachung des Bundesrats werden die Kontingente analog zu den Landesverbänden/Förderregionen verteilt, welche die Spielordnung für die Aufstiegsplätze in die 3. Liga festlegt (§ 38 Abs. 4 SpO).
So erhalten Niedersachsen/Bremen und Baden-Württemberg jeweils 2 Startplätze und alle anderen acht Landesverbände/Förderregionen jeweils einen Startplatz (Hamburg/Schleswig-Holstein – Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern – Sachsen/Sachsen-Anhalt/Thüringen – Westfalen – Niederrhein/Mittelrhein – Rheinhessen/Rheinland/Pfalz/Saar – Hessen – Bayern).
Diese maximal 12 Teams aus den Oberliga-Bereichen sollen ihre vier Teilnehmer in zwei Gruppen ausspielen. Mehr ist dem Beschluss des Bundesrates dazu nicht zu entnehmen. Abschließend heißt es lediglich: „Die näheren Einzelheiten, insbesondere auch zu Nachrückern für die einzelnen Qualifikationsrunden werden in den Durchführungsbestimmungen geregelt.“
Auf einen Blick: Qualifikation 1. und 2. JBLH
Direkt vergebene Startplätze: 10x 1. JBLH und 8x 2. JBLH
Qualifikationsrunde 1: 4x 1. JBLH
Qualifikationsrunde 2: 6x 1. JBLH und 6x 2. JBLH
Qualifikationsrunde 3: Teilnahme QR4
Qualifikationsrunde 4: 6x 2. JBLH
Meisterrunde Staffel 1 und 2:
Platz 1 bis 5: 1. JBLH
Platz 6 bis 8: Qualifikationsrunde 1
Pokalrunde
Platz 1 und 2 pro Staffel: Einzug in die Finalrunde
Teilnehmer Final Four: Qualifikationsrunde 1
Verlierer Viertelfinale: Qualifikationsrunde 2
Platz 3 und 4 pro Staffel: 2. JBLH
Platz 5 und 6 pro Staffel: Qualifikationsrunde 4
Viertelfinale B-Jugend
2 Mannschaften (je nach bereits erfolgter Qualifikation des Vereins aus dem VF, HF, F): Qualifikationsrunde 2
sowie alle weiteren Viertelfinalisten (je nach bereits erfolgter Qualifikation des Vereins): Qualifikationsrunde 3
Landesverbände/Förderregionen
4 Mannschaften aus den Oberliga-Bereichen: Qualifikationsrunde 3